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   OVG Niedersachsen, 19.03.2008 - 7 ME 41/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24294
OVG Niedersachsen, 19.03.2008 - 7 ME 41/08 (https://dejure.org/2008,24294)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.03.2008 - 7 ME 41/08 (https://dejure.org/2008,24294)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. März 2008 - 7 ME 41/08 (https://dejure.org/2008,24294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besorgnis der Befangenheit wegen Nichtbeachtung des Ablaufs einer gesetzlichen Begründungsfrist vor dem Treffen einer Entscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.03.2004 - 6 B 71.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2008 - 7 ME 41/08
    Anders verhält es sich nur, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2004 - BVerwG 6 B 71.03 -, juris; BFH, Beschluss vom 23. August 2000 - IV B 148/99 -, juris; J. Schmidt, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung - 12. Auflage, 2006 -, § 54 Rdnr. 14; Kopp/Schenke, VwGO - 15. Aufl., 2007 -, § 54 Rdnr. 11; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung - 2. Auflage, 2006 -, § 54 Rdnr. 68).
  • BFH, 23.08.2000 - IV B 148/99

    Mündliche Verhandlung - Berichterstatter - Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2008 - 7 ME 41/08
    Anders verhält es sich nur, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2004 - BVerwG 6 B 71.03 -, juris; BFH, Beschluss vom 23. August 2000 - IV B 148/99 -, juris; J. Schmidt, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung - 12. Auflage, 2006 -, § 54 Rdnr. 14; Kopp/Schenke, VwGO - 15. Aufl., 2007 -, § 54 Rdnr. 11; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung - 2. Auflage, 2006 -, § 54 Rdnr. 68).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2022 - 5 MB 1/22

    Beschwerdeentscheidung trotz fehlenden Hinweises auf Begründungsfrist in

    Eine Entscheidung vor Fristablauf setzt daher grundsätzlich (zu Ausnahmen vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2010 - OVG 2 S 36.10 -, juris Rn. 2; Dehoust, in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Auflage 2018, Q Rn. 149) voraus, dass der Rechtsmittelführer die von ihm eingereichte Rechtsmittelbegründung selbst als abschließend ansieht - wovon in der Regel auszugehen ist, wenn kein weiterer Vortrag vorbehalten wird (OVG Münster, Beschluss vom 14. April 2011 - 15 A 855/11 -, juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ME 41/08 -, juris Rn. 7; Dehoust, a.a.O.) - oder sonst zu erkennen gibt, dass ein weiteres Zuwarten mit der gerichtlichen Entscheidung entbehrlich ist oder sogar schädlich wäre.
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